Stiftung des Bürgerlichen Rechts
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– Gründungsdatum 10.05.2007
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– Anerkennung vom Regierungspräsidium Gießen am 03.01.2008.0
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– Anerkennung durch das Land Hessen mit Veröffentlichung im Staatsanzeiger am 21.01.2008.0
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– Vom Finanzamt anerkannt als gemeinnützige und mildtätige Körperschaft.
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Zweck der Stiftung
Die Förderung des öffentlichen Wohlfahrt- und Gesundheitswesens durch Unterstützung von Prävention,
Behandlung und Betreuung, insbesondere von Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörigen.
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